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Befragung der Stadt Hungen zum Thema Wildnisfonds

 

Ihre Meinung ist gefragt!

Soll die Stadt Hungen einen Teil ihres Stadtwaldes (ca. 176 ha) zur Förderung der Biodiversität stilllegen?

Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) hat zum Ziel, den Rückgang der biologischen Vielfalt aufzuhalten und eine positive Entwicklung anzustoßen. Hierzu gehört auch, in Deutschland wieder mehr Wildnis entstehen zu lassen. Um das zu erreichen, sollen mindestens 2% der Fläche Deutschlands sich wieder nach ihren Gesetzmäßigkeiten entwickeln dürfen. Dafür hat die Bundesregierung den sogenannten „Wildnisfonds“ eingerichtet. Flächeneigentümer, die Ihre Fläche oder die Nutzungsrechte an Ihrer Fläche mit dem Ziel einer Flächenstilllegung verkaufen, erhalten den Verkehrswert der Fläche aus dem Wildnisfonds. Das bedeutet, dass auf den Flächen keine Holznutzung bzw. kein Holzeinschlag mehr stattfinden darf.

Gleichzeitig werden aber die Funktionen des Klima-, Hochwasser- und Grundwasserschutzes sowie die Förderung der waldtypischen Biodiversität verbessert und somit der Wald gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels gestärkt. Weiterhin entsteht in Verbindung mit den schon im Wildnisgebiet „Laubacher Wald/Westlicher Vogelsberg“ gesicherten Flächen des Landes Hessen und des Grafen zu Solms Laubach eines der größten zusammenhängenden Buchenwald Schutzgebiete Hessens. Dies führt zu einer deutlichen Aufwertung des Potentials der Stadt Hungen in Sachen Naherholung und Tourismus.

In der Stadtverordnetenversammlung wurde ein Antrag gestellt, ca. 176 ha des Stadtwaldes stillzulegen und diese dem Projekt Wildnisfonds anzuschließen. Dies stellt unter 15% des knapp 1.200 ha großen Stadtwaldes dar. Über 1.000 ha des Stadtwaldes verbleiben damit in der bisher üblichen forstwirtschaftlichen Nutzung.

Bei den diskutierten Flächen handelt es sich um Waldflächen, die sich im FFH-Gebiet „Laubacher Wald“ “ sowie im EU- Vogelschutzgebiet „Vogelsberg“ befinden. Ein FFH-Gebiet ist ein Schutzgebiet gemäß der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Diese dient zum Schutz von gefährdeten Pflanzen- und Tierarten. Gemäß der Richtlinie sind hier Aktivitäten zu unterlassen, welche die geschützten Tier- und Pflanzenarten negativ beeinträchtigen. Hierzu gehören auch bestimmte Formen der Forstwirtschaft.

Mit der Stilllegung der Flächen, würde das bereits bestehende und angrenzende Wildnisgebiet „Laubacher Wald – Westlicher Vogelsberg“ erweitert werden.

Weitere Informationen finden Sie u.a. über folgende Links:

Präsentation Wildnisfonds 2022
Bürgerinformationsveranstaltung
Informationen zur NABU-Stiftung
Eckdaten Wildnisfonds und Ökokonto
Vorstellung Ökokonto 28.03.22

Vortragsabend Wildnisfonds
Bürgerversammlung 28.03.22
Informationartikel Gießener Allgemeine
Informationen zum Ökokonto für Hungen
Waldbewertung Hungen

 
In welchem Ortsteil wohnen Sie?
Wie alt sind Sie?

Welche Bedeutung hat der Stadtwald für Sie?

(Mehrfachnennung möglich)

In welchen Bereich(en) kommt Ihrer Meinung nach dem Wald allgemein eine wichtige Rolle zu?

(Mehrfachnennung möglich)

Wie sollten die in der nachfolgenden Karte türkisgrün markierten Flächen des Stadtwaldes (ca. 176 ha) zukünftig genutzt werden?

Die Flächen verbleiben bei den nachfolgenden Varianten im Eigentum der Stadt Hungen, allerdings ist eine Holznutzung bei der ersten Auswahl dauerhaft ausgeschlossen und bei der zweiten Auswahl nur eingeschränkt möglich.

 

**Ökopunkte: Durch naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen können Ökopunkte (Biotopwertpunkte) generiert werden Diese werden auf einem „Ökokonto“ gutgeschrieben. Die Punkte können an Vorhabenträger, die zum Beispiel einen Schaden an der Natur auszugleichen haben, verkauft werden. Nähere Erläuterungen hierzu können Sie aus den Präsentationsunterlagen von Dr. Dietz, Institut für Tierökologie und Naturbildung (ITN) zur Ökokontobewertung entnehmen.

Für den Fall, dass die Stadt Hungen Flächen dem Projekt Wildnisfonds stillegt: Wie sollen die Einnahmen aus dem Verkauf der Nutzungsrechte verwendet werden?