Die Stadt Hungen erhebt derzeit beim Aus- und Umbau öffentlicher Straßen von den jeweiligen Anliegern einen einmaligen Beitrag. Als Alternative zu den einmaligen Straßenausbaubeiträgen wurde den Kommunen mit der Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) zum 01.01.2013 die Möglichkeit eröffnet, wiederkehrende Straßenausbaubeiträge für größere Abrechnungsgebiete zu erheben. Der Beitrag wird dabei solidarisch auf alle Eigentümer der Grundstücke, die vom öffentlichen Straßennetz zugänglich sind und im Abrechnungsgebiet liegen, umgelegt. Durch diese neue Art der Verteilung sinkt der Beitrag für den Einzelnen und wird wiederkehrend für jedes Abrechnungsgebiet kalkuliert und erhoben.
Mit der vorliegenden Befragung möchten wir Ihre Einstellung gegenüber der Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge erfragen.
In dieser Umfrage sind 10 Fragen enthalten.